Hatten Sie einen Unfall? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Unfallversicherung und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie geltend.
Kostenloses Erstgespräch
Langjährige Erfahrung
Soforthilfe vom Anwalt
Über 15'500 Fälle abgewickelt

Wir lassen Sie nicht allein. Wir kämpfen für Ihre Entschädigung.
Die Advokaturgemeinschaft vertritt ausschliesslich betroffene Personen und hat eine Zusammenarbeit mit Versicherungen stets abgelehnt. Dies erlaubt es uns, mit aller Konsequenz und ohne Kompromisse gegen die grossen Versicherungsgesellschaften vorzugehen und die Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Interessen unserer Klientinnen und Klienten unabhängig zu vertreten.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, verfügen Sie über eine obligatorische Unfallversicherung, welche unterschiedliche Leistungen bei Unfällen oder Berufskrankheiten gewährt, unter anderem:
Heilbehandlungskosten (Operationen, Therapien etc.)
Kostenersatz für Hilfsmittel
Unfalltaggelder
Integritätsentschädigung
Invalidenrente
Dabei können wir helfen
Verkehrsunfälle
Unverschuldeter Autounfall mit Personenschaden.
Arbeitsunfälle
Verletzung durch eine defekte Maschine am Arbeitsplatz.
Sportunfälle
Kollision auf der Skipiste mit schweren Folgen.
Unfälle im Zug-, Schiff- oder Flugverkehr
Sturz im Zug aufgrund einer abrupten Bremsung.
Unfälle infolge eines Mangels an einem Werk
Schaden durch eine defekte Rolltreppe in einem Einkaufszentrum.
Unfälle mit Strom- und Gasleitungen
Stromschlag durch ein fehlerhaftes Elektrogerät.
Unfälle durch Tiere verursacht
Biss durch einen unangeleinten Hund.
Sonstige Unfälle im Alltag
Sturz auf einem vereisten Gehweg ohne Streuung.
So läuft die Unfallabwicklung ab.
Kostenlose Erstberatung anfordern
Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Fall schildern
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Beraten lassen
Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Hier geben wir Antworten auf oft gestellte Fragen zu Unfällen.
Als Unfall gilt eine plötzliche, unbeabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
Ob ein Ereignis als Unfall oder Krankheit einzustufen ist, kann im Einzelfall streitig sein; wir prüfen dies für Sie und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrer Unfallversicherung.
Arbeitnehmende sind grundsätzlich obligatorisch über ihren Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Ab einer bestimmten Mindestarbeitszeit besteht zudem Versicherungsschutz gegen Nichtberufsunfälle.
Die Prämien für die Berufsunfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber; die Kosten für die Nichtberufsunfallversicherung können ganz oder teilweise auf die Mitarbeitenden übertragen werden.
Berufsunfälle sind Unfälle, die einem Versicherten während der Arbeit zustossen, die er auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt. Dazu zählen auch Unfälle während Arbeitspausen sowie vor oder nach der Arbeit, sofern sich der Versicherte befugterweise im Betrieb aufhält.
Nichtberufsunfälle umfassen alle übrigen Unfälle, insbesondere Freizeitunfälle.
Gerne prüfen wir individuell für Sie, welche Art von Unfall vorliegt und ob ein Versicherungsschutz besteht.
Damit eine Krankheit als Berufskrankheit gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss diese ausschliesslich oder überwiegend durch schädigende Stoffe, bestimmte Arbeiten oder berufliche Tätigkeiten verursacht worden sein.
Im Unterschied zu gewöhnlichen Krankheiten wird die Berufskrankheit über die Unfallversicherung abgedeckt und nicht über die obligatorische Krankenversicherung. Auf diese Weise wird die Leistungspflicht der Unfallversicherung klar von jener der Krankenversicherung abgegrenzt.
Bei grobfahrlässigem Verhalten hat die Unfallversicherung die Möglichkeit, gewisse Leistungen zu kürzen oder Regressansprüche geltend zu machen.
Die rechtliche Situation ist in solchen Fällen komplex, insbesondere bei der Abgrenzung von Ansprüchen und der Haftung; wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Kürzungen.


