Beurkundungen mit Sorgfalt und Verantwortung.

Ob Beurkundung, Beglaubigung oder öffentliche Urkunden – wenn rechtliche Vorgänge eine notarielle Form erfordern, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir begleiten Sie bei notariellen Angelegenheiten mit Sorgfalt, Unabhängigkeit und rechtlicher Präzision.

Kostenloses Erstgespräch

Langjährige Erfahrung

Soforthilfe vom Anwalt

Über 15'500 Fälle abgewickelt

Soforthilfe vom Anwalt
langjährige Erfahrung
Kostenloses Erstgespräch
Rechte

Formell korrekt. Rechtlich verbindlich.

Notarielle Angelegenheiten erfordern höchste Sorgfalt. Ob bei Verträgen, Immobiliengeschäften, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen oder im Ehe- und Erbrecht: Die formellen Anforderungen sind hoch, und Fehler können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und sorgen für eine rechtlich korrekte und vollständige Beurkundung. Mit Fachkenntnis und Präzision begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen zuverlässig durch alle notariellen Angelegenheiten.

Im Notariat sichern wir Ihre Rechtsgeschäfte rechtskräftig und zuverlässig ab. Insbesondere führen wir folgende notarielle Dienstleistungen durch:

Beurkundung von Grundstückkaufverträgen

Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen

Beurkundung von Gesellschaftsgründungen

Beurkundung von Fusionen, Umwandlungen und Liquidationen

Beurkundung von Statutenänderungen und Kapitalmassnahmen

Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften

Expertise

Dabei können wir helfen

Immobilienrecht

Öffentliche Beurkundung von Grundstückkauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen, Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Errichtung und Änderung von Grundpfandrechten.

Gesellschaftsrecht

Öffentliche Beurkundung von Gesellschaftsgründungen Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, Umwandlungen, Fusionen, Übernahmen sowie Liquidationen von Gesellschaften.

Eherecht und Güterrecht

Öffentliche Beurkundung von Eheverträgen, güterrechtlichen Vereinbarungen, Regelungen zur Vermögensaufteilung im Rahmen eines Ehevertrages sowie Vereinbarungen im Zusammenhang mit eingetragenen Partnerschaften.

Erbrecht

Errichtung öffentlicher Testamente, Beurkundung von Erbverträgen sowie notarielle Unterstützung bei der Nachlassplanung und bei lebzeitigen Vermögensübertragungen.

Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen für den in- und ausländischen Rechtsverkehr.

Behördenverfahren

Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister, Grundbuch und weiteren Behörden im Zusammenhang mit notariell beurkundeten Rechtsgeschäften.

Ablauf

So gehen Sie vor.

1

Kostenlose Erstberatung anfordern

Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

2

Fall schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3

Beraten lassen

Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Team

Unsere Notariatsexperten

Jederzeit für Sie da.

Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Pascal Sonntag
Rechtsanwalt
Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Pascal Sonntag
Rechtsanwalt
Kontakt

Kostenlosen Rückruf anfordern.

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.

Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgelaufen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Häufig gestellte Fragen und Antworten.

Typische Fragen im Notariat können sein:

Wann ist eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar erforderlich?

Eine öffentliche Beurkundung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Dies betrifft insbesondere Grundstückgeschäfte, Ehe- und Erbverträge sowie zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge. 

Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft in der Regel nichtig.

Welche Aufgaben hat ein Notar bei einer öffentlichen Beurkundung?

Der Notar gewährleistet, dass der Wille der Parteien sorgfältig und unparteiisch festgestellt, auf Rechtswidrigkeit geprüft und in formgerechter öffentlicher Urkunde beurkundet wird. 

Er nimmt dabei eine strikt neutrale Stellung ein und übernimmt zentrale Aufgaben wie die Klärung und Fixierung des tatsächlichen Parteiwillens unter Ausschluss von Missverständnissen oder Druck, die Überprüfung der Rechtszulässigkeit, Vollständigkeit und Durchsetzbarkeit des beurkundeten Inhalts, die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Formvorschriften sowie die Vorbeugung von Formnichtigkeiten, Rechtsstreitigkeiten und späteren Anfechtungen. 

Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen Beurkundung und einer Beglaubigung?

Bei einer öffentlichen Beurkundung wird der gesamte Inhalt eines Rechtsgeschäfts sorgfältig auf Rechtswidrigkeit, Vollständigkeit und Durchsetzbarkeit geprüft, der tatsächliche Wille der Parteien unparteiisch festgestellt und in einer öffentlichen Urkunde verbindlich sowie formgerecht niedergelegt. Eine Beglaubigung bestätigt hingegen lediglich die Echtheit von Unterschriften oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original, ohne jegliche inhaltliche Prüfung, Willensfeststellung oder rechtliche Beurteilung des Geschäfts.

Ob eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beurkundung oder eine einfache Beglaubigung: Wir bieten beide Dienstleistungen professionell an.

Welche Unterlagen werden für eine notarielle Beurkundung benötigt?

Die im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung erforderlichen Unterlagen hängen stets vom konkreten Geschäft ab. In der Regel werden Identitätsnachweise, vorhandene Vertragsentwürfe sowie einschlägige Registerauszüge oder Grundbuchinformationen benötigt. Je nach Konstellation können zusätzlich weitere Belege erforderlich sein.

Wir informieren Sie frühzeitig darüber, welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind.

Welche gesellschaftsrechtlichen Vorgänge erfordern eine notarielle Beurkundung?

Insbesondere die Gründung von Gesellschaften, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlungen, Fusionen, Spaltungen sowie Liquidationen müssen öffentlich beurkundet werden.

Wann ist ein Vorsorgeauftrag öffentlich zu beurkunden?

Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig errichtet oder öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung bietet durch die unabhängige Willensfeststellung und Rechtsprüfung durch einen Notar eine erhöhte Rechtssicherheit sowie ein deutlich reduziertes Risiko späterer Anfechtungen.

Welche Formen von Testamenten gibt es und welche ist rechtlich sicher?

Es gibt drei gesetzlich vorgesehene Formen von Testamenten sowie den Erbvertrag als weitere letztwillige Verfügung: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das Nottestament.

Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst, datiert und unterschrieben werden. Es ist einfach zu errichten, birgt jedoch Risiken durch Formfehler sowie durch spätere Anfechtungen, etwa wegen Zweifeln an der Testierfähigkeit.

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar sowie zwei Zeugen errichtet. Dabei wird der Wille des Erblassers fachkundig festgestellt und auf seine Rechtskonformität geprüft, wodurch formelle Mängel vorgebeugt werden können.

Ein Nottestament ist nur in ausserordentlichen Situationen wie akuter Todesgefahr zulässig.

Die rechtlich sichersten Formen der Nachlassregelung sind das öffentliche Testament sowie der notariell beurkundete Erbvertrag. Sie bieten aufgrund der Beurkundung durch einen Notar ein hohes Mass an Form- und Rechtssicherheit und reduzieren das Risiko späterer Streitigkeiten oder formeller Ungültigkeit erheblich.