Beurkundungen mit Sorgfalt und Verantwortung.
Ob Beurkundung, Beglaubigung oder öffentliche Urkunden – wenn rechtliche Vorgänge eine notarielle Form erfordern, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir begleiten Sie bei notariellen Angelegenheiten mit Sorgfalt, Unabhängigkeit und rechtlicher Präzision.
Kostenloses Erstgespräch
Langjährige Erfahrung
Soforthilfe vom Anwalt
Über 15'500 Fälle abgewickelt

Formell korrekt. Rechtlich verbindlich.
Notarielle Angelegenheiten erfordern höchste Sorgfalt. Ob bei Verträgen, Immobiliengeschäften, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen oder im Ehe- und Erbrecht: Die formellen Anforderungen sind hoch, und Fehler können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und sorgen für eine rechtlich korrekte und vollständige Beurkundung. Mit Fachkenntnis und Präzision begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen zuverlässig durch alle notariellen Angelegenheiten.
Im Notariat sichern wir Ihre Rechtsgeschäfte rechtskräftig und zuverlässig ab. Insbesondere führen wir folgende notarielle Dienstleistungen durch:
Beurkundung von Grundstückkaufverträgen
Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen
Beurkundung von Gesellschaftsgründungen
Beurkundung von Fusionen, Umwandlungen und Liquidationen
Beurkundung von Statutenänderungen und Kapitalmassnahmen
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
Dabei können wir helfen
Immobilienrecht
Öffentliche Beurkundung von Grundstückkauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen, Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Errichtung und Änderung von Grundpfandrechten.
Gesellschaftsrecht
Öffentliche Beurkundung von Gesellschaftsgründungen Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, Umwandlungen, Fusionen, Übernahmen sowie Liquidationen von Gesellschaften.
Eherecht und Güterrecht
Öffentliche Beurkundung von Eheverträgen, güterrechtlichen Vereinbarungen, Regelungen zur Vermögensaufteilung im Rahmen eines Ehevertrages sowie Vereinbarungen im Zusammenhang mit eingetragenen Partnerschaften.
Erbrecht
Errichtung öffentlicher Testamente, Beurkundung von Erbverträgen sowie notarielle Unterstützung bei der Nachlassplanung und bei lebzeitigen Vermögensübertragungen.
Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen für den in- und ausländischen Rechtsverkehr.
Behördenverfahren
Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister, Grundbuch und weiteren Behörden im Zusammenhang mit notariell beurkundeten Rechtsgeschäften.
So gehen Sie vor.
Kostenlose Erstberatung anfordern
Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Fall schildern
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Beraten lassen
Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Typische Fragen im Notariat können sein:
Eine öffentliche Beurkundung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Dies betrifft insbesondere Grundstückgeschäfte, Ehe- und Erbverträge sowie zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge.
Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist das Rechtsgeschäft in der Regel nichtig.
Der Notar gewährleistet, dass der Wille der Parteien sorgfältig und unparteiisch festgestellt, auf Rechtswidrigkeit geprüft und in formgerechter öffentlicher Urkunde beurkundet wird.
Er nimmt dabei eine strikt neutrale Stellung ein und übernimmt zentrale Aufgaben wie die Klärung und Fixierung des tatsächlichen Parteiwillens unter Ausschluss von Missverständnissen oder Druck, die Überprüfung der Rechtszulässigkeit, Vollständigkeit und Durchsetzbarkeit des beurkundeten Inhalts, die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Formvorschriften sowie die Vorbeugung von Formnichtigkeiten, Rechtsstreitigkeiten und späteren Anfechtungen.
Bei einer öffentlichen Beurkundung wird der gesamte Inhalt eines Rechtsgeschäfts sorgfältig auf Rechtswidrigkeit, Vollständigkeit und Durchsetzbarkeit geprüft, der tatsächliche Wille der Parteien unparteiisch festgestellt und in einer öffentlichen Urkunde verbindlich sowie formgerecht niedergelegt. Eine Beglaubigung bestätigt hingegen lediglich die Echtheit von Unterschriften oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Original, ohne jegliche inhaltliche Prüfung, Willensfeststellung oder rechtliche Beurteilung des Geschäfts.
Ob eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beurkundung oder eine einfache Beglaubigung: Wir bieten beide Dienstleistungen professionell an.
Die im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung erforderlichen Unterlagen hängen stets vom konkreten Geschäft ab. In der Regel werden Identitätsnachweise, vorhandene Vertragsentwürfe sowie einschlägige Registerauszüge oder Grundbuchinformationen benötigt. Je nach Konstellation können zusätzlich weitere Belege erforderlich sein.
Wir informieren Sie frühzeitig darüber, welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind.
Insbesondere die Gründung von Gesellschaften, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlungen, Fusionen, Spaltungen sowie Liquidationen müssen öffentlich beurkundet werden.
Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig errichtet oder öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung bietet durch die unabhängige Willensfeststellung und Rechtsprüfung durch einen Notar eine erhöhte Rechtssicherheit sowie ein deutlich reduziertes Risiko späterer Anfechtungen.
Es gibt drei gesetzlich vorgesehene Formen von Testamenten sowie den Erbvertrag als weitere letztwillige Verfügung: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das Nottestament.
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst, datiert und unterschrieben werden. Es ist einfach zu errichten, birgt jedoch Risiken durch Formfehler sowie durch spätere Anfechtungen, etwa wegen Zweifeln an der Testierfähigkeit.
Das öffentliche Testament wird vor einem Notar sowie zwei Zeugen errichtet. Dabei wird der Wille des Erblassers fachkundig festgestellt und auf seine Rechtskonformität geprüft, wodurch formelle Mängel vorgebeugt werden können.
Ein Nottestament ist nur in ausserordentlichen Situationen wie akuter Todesgefahr zulässig.
Die rechtlich sichersten Formen der Nachlassregelung sind das öffentliche Testament sowie der notariell beurkundete Erbvertrag. Sie bieten aufgrund der Beurkundung durch einen Notar ein hohes Mass an Form- und Rechtssicherheit und reduzieren das Risiko späterer Streitigkeiten oder formeller Ungültigkeit erheblich.

