Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – engagiert, erfahren und konsequent.
Kostenloses Erstgespräch
Langjährige Erfahrung
Soforthilfe vom Anwalt
Über 15'500 Fälle abgewickelt

Wir urteilen nicht. Wir verteidigen.
Ein Strafverfahren bringt viele an ihre Grenzen: Die eigene Zukunft ist ungewiss, Ängste und Schamgefühle kommen auf, und das Vertrauen in die eigenen Handlungsmöglichkeiten schwindet. Gerade in solchen Momenten ist es wichtig, nicht allein zu sein.
Wir verurteilen Sie nicht. Wir hören zu, analysieren die Situation und stehen an Ihrer Seite – mit klarem Blick, juristischer Erfahrung und dem festen Willen, Ihre Rechte zu schützen. Unabhängig, konsequent und respektvoll.
In einem Strafverfahren tauchen viele rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind – und welche Fehler Sie vermeiden sollten:
Aussageverweigerungsrecht richtig nutzen
Polizei/Staatsanwaltschaft kontrollieren
Handy-Siegelung durchsetzen
Strafbefehl anfechten
Verteidigungsstrategie aufbauen
Nebenfolgen minimieren
Dabei können wir helfen
Verkehrsdelikte (SVG)
Fahren in angetrunkenem Zustand oder mit Drogen, Unfallflucht, Raserdelikt.
Häusliche Gewalt
Vorwurf einer Tätlichkeit oder Drohung innerhalb einer Beziehung oder Familie.
Körperverletzung und Raufhandel
Beteiligung an einer Schlägerei, Anzeige wegen einfacher oder schwerer Körperverletzung.
Betäubungsmitteldelikte
Besitz oder Weitergabe von Cannabis, Kokain oder anderen Substanzen.
Vermögensdelikte
Beschuldigung wegen Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung am Arbeitsplatz.
Sexualstrafrecht
Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexueller Handlung ohne Einwilligung.
Jugendstrafverfahren
Verteidigung von Jugendlichen in Verfahren wegen Gewalt oder Sachbeschädigung.
Urkundenfälschung
Fälschung oder Verfälschung von Ausweisen, Zeugnissen etc.
So gehen Sie vor.
Kostenlose Erstberatung anfordern
Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Fall schildern
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Beraten lassen
Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
Kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Hier geben wir Antworten auf oft gestellte Fragen zu Strafverteidigung.
Als beschuldigte Person haben Sie das Recht zu schweigen. Und oft ist es sinnvoll, konsequent
davon Gebrauch zu machen.
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich zur Sache zu äussern – auch nicht bei informellen
Befragungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Unbedachte Aussagen können Nachteile bringen
oder später gegen Sie verwendet werden.
Ob Schweigen oder Aussage – das hängt stark vom Einzelfall ab. Wir helfen Ihnen, die richtige
Entscheidung zu treffen.
Jedes staatliche Handeln – auch das von Polizei und Staatsanwaltschaft – muss auf einer
gesetzlichen Grundlage beruhen. Das gilt für Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen,
Verhaftungen oder Beschlagnahmungen ganz besonders.
Ob eine solche Massnahme rechtmässig war, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Es kommt
auf die konkreten Umstände an: etwa, ob ein Durchsuchungsbefehl vorlag, ob Verhältnismässigkeit
gewahrt wurde oder ob Verfahrensregeln eingehalten wurden.
Wir prüfen für Sie, ob bei Ihnen rechtlich korrekt vorgegangen wurde – und ob sich daraus
Verteidigungsansätze ergeben. Oft lassen sich gravierende Fehler erst erkennen, wenn man genau
hinsieht.
Die Siegelung verhindert, dass Strafverfolgungsbehörden z.B. ein Mobiltelefon einsehen können.
Stattdessen muss ein Gericht sich mit der Frage befassen, ob und in welchem Umfang eine
Auswertung zulässig ist.
Ob ein Siegelungsbegehren sinnvoll ist, hängt stark von der konkreten Situation ab – etwa vom
Verfahrensstand, vom Inhalt des Geräts und von den weiteren Verteidigungszielen. Eine fundierte
Beurteilung setzt eine genaue Analyse der Ausgangslage voraus.
Gegen den Strafbefehl kann insbesondere die beschuldigte Person bei der Staatsanwaltschaft innert
10 Tagen schriftlich Einsprache erheben.
Ob eine Einsprache sinnvoll ist, hängt stark vom konkreten Fall ab.
Ein Strafverfahren kann – je nach Art des Vorwurfs und Verlauf des Verfahrens – erhebliche
persönliche und berufliche Folgen haben. Bereits eine laufende Untersuchung, eine damit verbundene
Untersuchungshaft, oder ein Eintrag im Strafregister können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen
führen, etwa einer Kündigung oder Suspendierung.
Bei ausländischen Staatsangehörigen drohen unter Umständen zusätzlich fremdenpolizeiliche
Massnahmen – bis hin zu einer Landesverweisung. Auch das private und familiäre Umfeld kann durch
ein Strafverfahren stark belastet werden.
Wie gravierend die Auswirkungen im Einzelfall sind, hängt stets von der konkreten Ausgangslage ab.
Eine sorgfältige Verteidigungsstrategie berücksichtigt deshalb nicht nur die strafrechtliche Perspektive,
sondern auch die möglichen Nebenwirkungen auf das Leben der betroffenen Person.

