Konflikte aus Verträgen? Wir setzen Ihr Recht durch.
Ob Vertragsabschluss, Auslegung oder Streitigkeit – wenn vertragliche Rechte und Pflichten unklar sind oder verletzt werden, stehen wir an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Fragen des Vertragsrechts – lösungsorientiert, erfahren und durchsetzungsstark.
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Langjährige Erfahrung
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Über 15'500 Fälle abgewickelt

Gut beraten und vertreten im Vertragsrecht.
Vertragliche Fragen oder Streitigkeiten können rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Unklare Vertragsbestimmungen, unterschiedliche Auslegungen oder Vertragsverletzungen führen zu Unsicherheit – insbesondere bei Kündigungen, Haftungsfragen oder der Durchsetzung von Ansprüchen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann viele Konflikte von Beginn weg vermeiden.
Wir prüfen und erstellen Verträge, analysieren Ihre Situation und vertreten Ihre Interessen aussergerichtlich wie vor Gericht – sachlich, erfahren und konsequent.
Im Vertragsrecht ist Klarheit entscheidend. Wir prüfen Ihre Rechtsposition, sichern Ihre Ansprüche und setzen diese konsequent durch.
Verträge erstellen und rechtlich gestalten
Verträge prüfen und rechtlich einordnen
Vertragsverletzungen prüfen und Ansprüche durchsetzen
Kündigung von Verträgen prüfen und begleiten
Haftungs- und Schadenersatzansprüche aus Verträgen klären
Verhinderung von Sperrfristen bei Kündigung als Vermieter
Dabei können wir helfen
Kaufverträge
Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Kauf und Verkauf von Waren oder Liegenschaften.
Arbeitsverträge
Beratung zu Anstellungsbedingungen, Prüfung von Vertragsklauseln und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Leasingverträge
Auslegung von Leasingbedingungen sowie Klärung von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.
Werkverträge
Gestaltung und Beurteilung von Werkverträgen sowie Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln oder Verzug.
Darlehensverträge
Beratung zu Darlehensbedingungen sowie Durchsetzung von Rückforderungs- und Zinsansprüchen.
Mietverträge
Begleitung bei der Gestaltung von Mietverhältnissen sowie Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Dienstleistungsverträge
Analyse und Gestaltung von Dienstleistungsvereinbarungen sowie Durchsetzung von Ansprüchen bei Schlechterfüllung.
Sponsoringverträge
Ausarbeitung und Prüfung von Sponsoringvereinbarungen sowie Klärung von Rechten, Pflichten und Gegenleistungen.
So gehen Sie vor.
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Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
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Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Typische Fragen im Vertragsrecht können sein:
Ein Vertrag ist grundsätzlich gültig, wenn sich zwei Parteien über die wesentlichen Punkte des Vertrages (u.a. Leistung und Gegenleistung) geeinigt haben, auch mündlich. Die meisten Verträge bedürfen von Gesetzes wegen keiner besonderen Form; Schriftlichkeit ist aber in gewissen Fällen vorgesehen (z.B. Kauf eines Grundstücks).
Aus Beweisgründen ist es jedoch empfehlenswert, Verträge jeweils schriftlich abzuschliessen.
Verletzt die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten, kommen – je nach Vertragstyp – u.a. Rechtsbehelfe wie Nachfristansetzung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche in Betracht.
Welche Rechte im konkreten Fall bestehen und wie sie durchgesetzt werden können, richtet sich nach dem Vertragstyp, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vertraglich vereinbarten Klauseln; wir prüfen für Sie Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Kundschaft vor Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen wurde und sie die Möglichkeit hatte, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Nicht von Belang ist hier in der Regel die Tatsache, ob die AGB auch tatsächlich gelesen wurden.
Unwirksam sind Klauseln der AGB jedoch, wenn sie gegen zwingendes Recht verstossen oder wenn diese ungewöhnlich oder unklar sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auslegung oder der Erstellung von AGB.
Auch elektronische Erklärungen können eine verbindliche Vertragsofferte oder -annahme darstellen, wenn der Wille zu einer rechtlichen Bindung darin erkennbar ist.
Jedoch gelten auch hier für einige bestimmte Geschäfte besondere bzw. strengere Vorschriften.
Fehlt die Einigung über einen wesentlichen Vertragspunkt (z.B. den Preis bei einem Kauf), kommt grundsätzlich kein gültiger Vertrag zustande. In gewissen Fällen sieht das Gesetz eine Lückenfüllung, etwa durch übliche Konditionen vor.
Gerne beraten wir Sie bei der Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, oder helfen Ihnen bei der Vertragserstellung, damit es erst gar nicht zu solchen Unsicherheiten kommt.
Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind, auch wenn sich die Umstände nachträglich verändern. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Anpassung oder Auflösung des Vertrages in Frage, etwa wenn eine unvorhersehbare, schwerwiegende Änderung die vertragliche Grundlage völlig verschiebt und das Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar wird.
In solchen Situationen wird geprüft, ob eine Vertragsanpassung oder eine Beendigung des Vertrages in Betracht kommt; dies setzt aber hohe Hürden voraus und ist stark vom Einzelfall abhängig.
Es empfiehlt sich deshalb, bei gravierenden Veränderungen frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Risiken, Verhandlungsoptionen und die Erfolgsaussichten einer Vertragsanpassung zu klären.
Ob eine Kündigung zwingend schriftlich erfolgen muss, hängt vom jeweiligen Vertragstyp und von der konkreten Vertragsvereinbarung ab. Bei gewissen Verträgen schreibt das Gesetz die Schriftform ausdrücklich vor, während bei anderen Verträgen die Kündigung formfrei, also auch mündlich, möglich ist.
Häufig vereinbaren die Parteien im Vertrag oder in den AGB, dass Kündigungen schriftlich zu erfolgen haben. Eine dennoch nur mündlich ausgesprochene Kündigung ist dann je nach Klausel in der Regel unwirksam.
Selbst wenn das Gesetz keine Schriftform verlangt, ist eine schriftliche Kündigung aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, da sich Zeitpunkt, Inhalt und Zugang der Kündigung später besser nachweisen lassen.



