Haben Sie Fragen zu Aufenthalt, Visum oder Asyl?

Migration, Aufenthalt und Integration in die Schweiz sind häufig komplex und emotional belastend. Ob Sie ein Visum, eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen möchten, sich gegen einen negativen Entscheid wehren wollen oder vor Herausforderungen beim Familiennachzug stehen – wir stehen an Ihrer Seite.

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Über 15'500 Fälle abgewickelt

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Rechte

Wir lassen Sie nicht allein. Wir schaffen Klarheit im Migrationsrecht.

Das schweizerische Migrations- und Ausländerrecht ist geprägt durch bundesrechtliche Vorgaben, bilaterale Abkommen und kantonale Regeln. Entscheidungen über Einreise, Aufenthalt, Arbeit und Asyl haben weitreichende Konsequenzen – deshalb ist juristische Unterstützung wichtig.

Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten – mit juristischer Erfahrung und dem Ziel, Ihre Rechte durchzusetzen. Ob Aufenthaltsgesuch, abweisender Asylentscheid oder Sicherung Ihres Status – wir setzen uns für Sie ein.

Im Migrationsrecht stellen sich häufig schwierige und dringliche Fragen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Beispielsweise bei folgenden Anliegen:

Visum- oder Bewilligungsentscheid anfechten

Familiennachzug ermöglichen

Niederlassungs- und Aufenthaltsstatus sichern

Asylverfahren begleiten

Wegweisungen und ausländerrechtliche Massnahmen überprüfen

Expertise

Dabei können wir helfen

Einreise & Visum

Beratung, Vorbereitung und Vertretung vor Behörden bei beabsichtigter Reise in die Schweiz. 

Aufenthalt & Niederlassung

Unterstützung in Bezug auf Aufenthaltstitel, Verlängerungen und Statuswechsel. 

Familiennachzug

Rechtliche Begleitung bei Anträgen und Abklärungen zu Ehegatten- und Kindernachzug.

Asyl & Flüchtlingsrecht

Vertretung im Asylverfahren und bei Wegweisungen. 

Widerruf & Massnahmen

Rechtsmittel gegen widerrufene Bewilligungen, Wegweisungen und sonstige ausländerrechtliche Massnahmen.

Vertretung vor Gerichten und Behörden

Vertretung vor Migrationsbehörden, SEM und Gerichten.

Ablauf

So gehen Sie vor.

1

Kostenlose Erstberatung anfordern

Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

2

Fall schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3

Beraten lassen

Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Team

Unsere Migrationsrechtsexperten.

Jederzeit für Sie da.

Pascal Sonntag
Rechtsanwalt
Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Pascal Sonntag
Rechtsanwalt
Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Kontakt

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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten.

Typische Fragen im Migrationsrecht können sein:

Welche Arten von Aufenthaltstitel gibt es in der Schweiz?

Das Ausländer‑ und Integrationsgesetz (AIG) regelt insbesondere die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz.

Für Personen aus der EU/EFTA werden die folgenden Aufenthaltsbewilligungen unterschieden: Kurzaufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit, Grenzgängerbewilligung. Bei Personen aus Drittstaaten kommen weitere Aufenthaltstitel dazu, wie z.B. die Bewilligung für Asylsuchende oder für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer. 

Neben Ihrer Staatsangehörigkeit (EU/EFTA‑Bürger:innen profitieren von Freizügigkeitsabkommen), hängen Ihre Rechte ab von Ihrem Zweck des Aufenthalts (Arbeit, Studium, Familiennachzug) und Ihrer persönlichen Integrationssituation.

Was ist der Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung?

Eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) wird meist für befristete Aufenthalte erteilt, etwa im Arbeits‑ oder Studienkontext. Eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) gewährt einen dauerhaften Aufenthaltsstatus mit weiteren Rechten, etwa mehr Freiheiten beim Wohnort‑ oder Arbeitsplatzwechsel. Die Voraussetzungen und Dauer unterscheiden sich je nach Herkunft und Lebenssituation.

Kann ich mich gegen einen negativen Entscheid wehren?

Behördenentscheide im migrationsrechtlichen Bereich – ob zur Einreise, zu einer Aufenthalts- oder Asylfrage – unterliegen klaren Rechtsmittelfristen und Verfahrensregeln. Innerhalb der geltenden Fristen kann das zulässige Rechtsmittel, etwa eine Einsprache oder Beschwerde, erhoben werden, um den Entscheid von der gleichen oder der höheren Instanz überprüfen zu lassen. Welches Rechtsmittel infrage kommt und wie es zu ergreifen ist, hängt von der konkreten Ausgangslage ab.

Wie funktioniert der Familiennachzug?

Der Familiennachzug ermöglicht es, nahe Angehörige wie Ehepartner:innen und minderjährige Kinder in die Schweiz nachzuholen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland der nachziehenden Person. Wer jemanden nachziehen möchte, muss unter anderem über genügend Wohnraum und finanzielle Mittel verfügen. Zudem können Integrationskriterien (z. B. Sprachkenntnisse) eine Rolle spielen. Für den Familiennachzug gelten Fristen und es ist ein entsprechendes Gesuch bei der zuständigen Behörde zu stellen. Ob ein Nachzug möglich ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hängt stets vom Einzelfall ab.

Was bedeutet ein Widerruf oder eine Wegweisung?

Ein Widerruf einer Bewilligung oder eine Wegweisung kann weitreichende Folgen haben. Behörden können eine Bewilligung widerrufen, wenn gesetzliche Voraussetzungen, etwa bei Straffälligkeit, nicht mehr erfüllt sind. Wird z.B. ein Asylgesuch abgewiesen, kann dies zu einer Wegweisung aus der Schweiz führen, die vollzogen werden muss. Auch hier sind Fristen für Rechtsmittel entscheidend.

Welche Integrationsanforderungen gelten in der Schweiz?

Für die Erteilung, Verlängerung und den Widerruf von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung berücksichtigen die kantonalen Migrationsbehörden bei ihren Entscheiden neben den öffentlichen Interessen sowie den persönlichen Verhältnissen auch die Integration der Betroffenen. Zu den Integrationskriterien zählen unter anderem die Sprachkompetenzen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie die Respektierung der Rechtsordnung.