Rechtliche Herausforderungen im Krankheitsfall? Wir begleiten Sie.

Eine plötzliche Krankheit oder Invalidität kann das Leben komplett verändern. Dabei unterstützen wir im rechtlichen Bereich bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung (IV), der Krankentaggeldversicherung, dem Arbeitgeber, privaten Zusatzversicherungen sowie gegenüber von Pensionskassen. 

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Soforthilfe vom Anwalt

Über 15'500 Fälle abgewickelt

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Rechte

Wenn eine Krankheit rechtliche Folgen hat – sind wir für Sie da.

Eine Krankheit kann das Leben in vielen Bereichen verändern – sei es durch Unsicherheiten bei Arbeitsunfähigkeit, Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder bei der Organisation des Alltags. Gleichzeitig sind die rechtlichen Regelungen komplex – besonders bei Krankentaggeld, Leistungen der Pensionskasse, IV-Leistungen oder Ansprüchen aus Arbeitsverträgen. In solchen Momenten ist es wichtig, nicht auf sich allein gestellt zu sein.

Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten – mit juristischer Erfahrung, Verständnis und dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren. Wir vertreten Sie gegenüber Arbeitgebern, Versicherungen und Behörden – sachlich, kompetent und konsequent.

Krankentaggeld-Ansprüche prüfen und durchsetzen

Lohnfortzahlungspflicht während einer Arbeitsunfähigkeit klären und durchsetzen

Leistungen der Invalidenversicherung (IV) prüfen und beantragen

Wiedereingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (IV) prüfen und rechtlich begleiten

Ansprüche gegenüber der Pensionskasse prüfen und rechtlich geltend machen

Expertise

Dabei können wir helfen

Krankentaggeld & Lohnfortzahlung

Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Arbeitgebern oder Krankentaggeldversicherung.

Invalidenversicherung (IV)

Beratung, Anmeldung und Vertretung im Hinblick auf Rentenleistungen oder Eingliederungsmassnahmen.

Pensionskassen

Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Invalidenrente.

Eingliederungsmassnahmen und Hilfsmittel

Prüfung, Begleitung und rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Wiedereingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel und Anpassungen am Arbeitsplatz.

Vertretung vor Gericht

Ablauf

So läuft die Unfallabwicklung ab.

1

Kostenlose Erstberatung anfordern

Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

2

Fall schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3

Beraten lassen

Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Kontakt

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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten.

Typische Fragen bei Krankheit können sein:

Habe ich bei einer Krankheit Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde und die Arbeitsunfähigkeit ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. 

In der Praxis schliessen viele Arbeitgeber jedoch eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab. Ist eine solche Versicherung vereinbart und im Arbeitsvertrag oder Reglement einbezogen, richten sich Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung in der Regel nach den Versicherungsbedingungen der Krankentaggeldversicherung. Dies gilt jedoch nur, solange der Schutz für den Arbeitnehmer insgesamt mindestens dem gesetzlichen Minimum gleichwertig ist.

Gerne prüfen wir für Sie, ob, in welchem Umfang und für welche Zeit Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben.

Muss die Lohnfortzahlung 100% des Lohns betragen?

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Fortzahlung des vollen Lohns während einer beschränkten Zeit durch den Arbeitgeber vor. 

Wurde eine Krankentaggeldversicherung eingesetzt, ist häufig vertraglich geregelt, dass diese beispielsweise 80% des Lohnes übernimmt. Dies ist zulässig, sofern der Schutz der Krankentaggeldversicherung insgesamt als mindestens gleichwertig für den Arbeitnehmer eingestuft wird.

Ab wann habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?

Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Erwerbsfähigkeit dauerhaft einschränkt und trotz zumutbarer Eingliederungsmassnahmen kein genügender Wiedereinstieg möglich ist. Zusätzlich muss während mindestens eines Jahres eine mindestens 40-prozentige Arbeitsunfähigkeit bestanden haben, und danach eine mindestens 40-prozentige Erwerbsunfähigkeit fortbestehen.

Gerne beraten wir Sie, ob Sie Anspruch auf eine IV-Rente haben, und helfen Ihnen bei der Geltendmachung.

Wie hoch muss der Invaliditätsgrad sein für eine IV-Rente?

Ein Rentenanspruch besteht ab einem Invaliditätsgrad von 40%; ab 70% Invaliditätsgrad besteht Anspruch auf eine ganze IV-Rente, dazwischen besteht ein abgestufter Anspruch je nach konkretem Invaliditätsgrad. 

Zu beachten gilt, dass der Invaliditätsgrad die Einbusse der Erwerbsfähigkeit (meist mittels Einkommensvergleich) misst. Er ist dabei nicht zwingend identisch mit dem ärztlich attestierten Grad der Arbeitsunfähigkeit, auch wenn beide in Prozenten ausgedrückt werden.

Wie beantrage ich eine IV-Rente?

Der Antrag auf IV-Leistungen ist bei der zuständigen IV-Stelle, meist schriftlich mittels Anmeldeformular, zu stellen.

Nach der Anmeldung prüft die IV zunächst mögliche Eingliederungsmassnahmen, bevor über einen Rentenanspruch entschieden wird.

Gegen diesen Entscheid kann sodann ein Rechtsmittel eingelegt werden. 

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Prozess und insbesondere bei einem allfälligen Rechtsmittelverfahren.

Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse (2. Säule)?

Anspruch auf Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) besteht, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung bei einer Pensionskasse bestand und die Invalidität im Sinne der IV mindestens 40% beträgt. 

Die Pensionskasse richtet dann ergänzend zur IV eine Invalidenrente aus.

Kann ich gleichzeitig Lohn, IV-Rente und Penionskassenrente erhalten?

In der Regel zahlt zunächst der Arbeitgeber (oder eine Krankentaggeldversicherung) den Lohn weiter, später treten eine IV-Rente und gegebenenfalls eine Pensionskassenrente hinzu.

Erhält eine versicherte Person keine volle, sondern nur eine Teil-IV-Rente, ist es zulässig und auch vorgesehen, dass diese weiterhin in einem gewissen Pensum arbeitet und zusätzlich zum Lohn dann eine IV- und Pensionskassenrente bezieht.

Wann ist es sinnvoll, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen?

Sinnvoll ist anwaltliche Unterstützung insbesondere bei strittiger Lohnfortzahlung, komplexen Krankentaggeld-Konstellationen, sowie bei IV-Verfahren oder Streitigkeiten mit der Pensionskasse. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fristen einzuhalten, Ansprüche korrekt anzumelden und die Koordination der verschiedenen Leistungen (Lohn, IV, PK) optimal zu sichern.