Relocation in die Schweiz? Wir begleiten Sie rechtlich von Anfang an.

Ob Einreise, Visa, Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen oder die Ansiedlung von Unternehmen in der Schweiz – wenn eine Umsiedlung rechtliche Klärung erfordert, stehen wir an Ihrer Seite. Wir beraten Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Relocation-Angelegenheiten – erfahren, umsichtig und lösungsorientiert.

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Über 15'500 Fälle abgewickelt

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Rechte

Klar beraten bei Relocation in die Schweiz.

Eine Umsiedlung in die Schweiz ist oft mit vielen organisatorischen und rechtlichen Fragen verbunden. Einreisebestimmungen, Visa, Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte können für Privatpersonen wie auch für Unternehmen komplex sein. Gleichzeitig müssen häufig weitere Schritte wie Standortverlegungen, die Entsendung von Mitarbeitenden oder die Gründung einer Niederlassung rechtlich und administrativ sorgfältig vorbereitet werden.

In solchen Situationen ist es wichtig, nicht auf sich allein gestellt zu sein. Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Behörden und unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um Relocation und Umsiedlung – erfahren, umsichtig und lösungsorientiert.

Relocation wirft oft komplexe rechtliche und administrative Fragen auf. Wir klären Ihre Rechtslage und begleiten Sie beim Zuzug in die Schweiz kompetent und verlässlich. Beispielsweise bei folgenden Anliegen:

Einreise- und Visabestimmungen klären

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen beantragen

Standortverlegungen in die Schweiz rechtlich begleiten

Entsendung von Mitarbeiter in die Schweiz rechtlich begleiten

Gründung von Niederlassungen oder Tochtergesellschaften

Sozialversicherungsrechtliche Situation bei Zuzug klären

Expertise

Dabei können wir helfen

Einreise und Visa

Klärung der Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sowie Unterstützung bei Visa- und Einreiseverfahren.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Unterstützung bei Standortverlegungen, beim Aufbau von Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz.

Ansiedlung von Unternehmen

Einschätzung von medizinisch-psychologischen Abklärungen, Verteidigung im Strafverfahren.

Sozialversicherungsrecht bei Zuzug

Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Situation bei Aufnahme einer Tätigkeit oder Wohnsitznahme in der Schweiz.

Relocation von Fachkräften

Beratung von Unternehmen bei der Rekrutierung und Bewilligung von internationalen Mitarbeitenden.

Vertretung vor Schlichtungsbehörde und Gericht

Vertretung Ihrer Interessen vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.

Ablauf

So gehen Sie vor.

1

Kostenlose Erstberatung anfordern

Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

2

Fall schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3

Beraten lassen

Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Team

Unsere Relocation-Experten.

Jederzeit für Sie da.

Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Danilo Unternährer
Rechtsanwalt
Kontakt

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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten.

Typische Fragen im Hinblick auf eine Mediation können sein:

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuzug einer qualifizierten Fachkraft, welche nicht EU/EFTA angehörig ist?

Für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten wird in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrere Jahre Berufserfahrung verlangt. Ein künftiger Arbeitgeber muss zudem aufzeigen, dass es im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt, die Fachkraft anzustellen, und dass er auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz und der EU/EFTA kein geeignetes Personal finden konnte. Zusätzlich muss ein konkretes Arbeitsangebot mit orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen vorliegen; die Bewilligungserteilung kann kantonalen Kontingenten unterliegen.

Wir analysieren Ihre Ausgangslage und zeigen Arbeitgebern und Fachkräften realistische Zuzugsszenarien auf und unterstützen bei der Vorbereitung der notwendigen Nachweise.

Wie bekommt man eine Bewilligung für den Zuzug einer qualifizierten Fachkraft, welche nicht EU/EFTA angehörig ist?

Um eine Bewilligung für den Zuzug einer qualifizierten Fachkraft aus einem Drittstaat in die Schweiz zu erhalten, muss in der Regel der zukünftige Arbeitgeber das Verfahren einleiten. Er stellt bei der zuständigen kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde ein Gesuch um eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Bei einer geplanten selbstständigen Erwerbstätigkeit muss die betroffene Person das Gesuch grundsätzlich selbst einreichen.

Je nach Staatsangehörigkeit ist zusätzlich zur Arbeitsbewilligung ein Visum erforderlich.

Nach der Einreise ist zudem eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Tagen erforderlich, bevor die Erwerbstätigkeit aufgenommen werden darf.

Wir unterstützen Arbeitgeber und Fachkräfte bei der Planung des Zuzugs sowie bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Bewilligungsgesuche.

Was ist zu tun, wenn EU/EFTA Staatsangehörige für kurze Zeit oder wenige Tage im Jahr eine Tätigkeit in der Schweiz ausüben möchten?

Für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz von maximal drei Monaten bzw. 90 Tagen pro Kalenderjahr ist grundsätzlich keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich.

Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit jedoch spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn bei den zuständigen Behörden anmelden.

Was ist zu tun, wenn EU/EFTA Staatsangehörige eine Tätigkeit von mehr als drei Monaten in der Schweiz ausüben möchten?

Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss bei der Wohnsitzgemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. Dafür sind in der Regel ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Anstellung (z. B. Arbeitsvertrag) vorzulegen.

Die Aufenthaltsbewilligung ist in der gesamten Schweiz gültig und erlaubt grundsätzlich auch einen Wechsel des Arbeitgebers oder der Arbeitsstelle. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung richtet sich in der Regel nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und im Bewilligungsverfahren.

Welche Besonderheiten gelten bei der Gründung einer Niederlassung in der Schweiz?

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz eine Niederlassung errichten, müssen insbesondere gesellschafts-, handelsregister- und steuerrechtliche Vorgaben beachten. Es sind unter anderem die Rechtsformwahl, die Vertretungsverhältnisse, die Eintragung im Handelsregister sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu klären. Je nach Struktur können zudem internationale Steuerfragen relevant sein.

Wir begleiten Sie bei der Standortwahl, der Strukturierung und der rechtssicheren Gründung Ihrer Schweizer Niederlassung.

Welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten habe ich nach dem Zuzug?

Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz werden Sie in der Regel AHV-pflichtig und in das schweizerische System der Sozialversicherungen eingebunden. Dazu zählen neben der AHV insbesondere die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis ab.

Bei Entsendungen oder parallelen Tätigkeiten können Übergangs- oder Sonderregelungen greifen, sodass die Rechtsordnung Ihres Herkunftsstaats vorübergehend weiter gilt. Wir prüfen Ihre Unterstellung, unterstützen bei den Anmeldungen und koordinieren die Abstimmung mit ausländischen Trägern.

Weshalb sollte ich mich bei einem Zuzug in die Schweiz anwaltlich begleiten lassen?

Relocation-Projekte berühren typischerweise mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig: Migrationsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht sowie Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Fehler oder Versäumnisse, etwa bei Bewilligungen, Meldepflichten oder Vertragsgestaltung, können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder sogar zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen.

Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass Ihre Interessen umfassend gewahrt werden und der Zuzug oder die Standortverlegung rechtssicher und effizient umgesetzt wird. Wir stehen Ihnen als zentrale Anlaufstelle für alle rechtlichen Fragen rund um Umsiedlung und Relocation zur Verfügung.