Gesellschaftsrechtliche Fragen? Wir begleiten Sie verlässlich.
Ob Gründung, Anpassung von Gesellschaftsverträgen oder Veränderungen in der Gesellschafterstruktur – wenn unternehmerische Entscheidungen rechtliche Klärung erfordern, stehen wir an Ihrer Seite. Wir beraten Unternehmen und Organe in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten – erfahren, umsichtig und lösungsorientiert.
Kostenloses Erstgespräch
Langjährige Erfahrung
Soforthilfe vom Anwalt
Über 15'500 Fälle abgewickelt

Vorausschauend beraten im Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen haben weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Ob Gründung, Gesellschaftsverträge, Strukturveränderungen oder Verantwortlichkeiten: Klare Regelungen sind entscheidend.
Wir analysieren Ihre Situation und zeigen fundierte Handlungsmöglichkeiten auf. Mit juristischer Erfahrung beraten wir Gesellschafter, Verwaltungsräte und Unternehmen umfassend und vertreten Ihre Interessen vor Behörden und Gerichten.
Wir begleiten und vertreten Sie im Gesellschaftsrecht kompetent. Beispielsweise bei:
Gesellschaftsgründungen
Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
Umwandlungen von Gesellschaftsformen
Fusionen und Übernahmen
Haftungsfragen von Verwaltungsräten und Geschäftsführern prüfen und durchsetzen
Abtretung von Gesellschaftsanteilen
Liquidation einer Gesellschaft
Dabei können wir helfen
Öffentliche Beurkundung von Gesellschaftsgründungen
Beurkundung sämtlicher Gründungsakte für AG, GmbH und weitere Rechtsformen.
Statutenänderungen
Beurkundung und rechtliche Begleitung von Anpassungen der Gesellschaftsstatuten.
Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
Beurkundung sowie rechtliche Beratung bei der Veränderung des Gesellschaftskapitals.
Umwandlungen
Rechtliche Begleitung und Beurkundung bei der Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform.
Fusionen
Beurkundung und Beratung bei der Zusammenführung von Gesellschaften.
Übernahmen sowie Liquidationen von Gesellschaften
Beurkundung sowie rechtliche Begleitung bei der Übernahme von Gesellschaften oder Unternehmensbeteiligungen sowie bei der Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften.
Vertretung vor Schlichtungsbehörde und Gericht
Vertretung Ihrer Interessen vor Schlichtungsbehörden und Gerichten.
So gehen Sie vor.
Kostenlose Erstberatung anfordern
Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Fall schildern
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Beraten lassen
Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
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Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Typische Fragen im Gesellschaftsrecht können sein:
Zu den Gesellschaften zählen insbesondere die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Kommanditaktiengesellschaft. Keine Gesellschaft im rechtlichen Sinn ist die Einzelfirma, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und untrennbar mit der natürlichen Person des Inhabers verbunden ist. Daneben kennt das Recht weitere juristische Personen wie den Verein, die Stiftung und die Genossenschaft.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform bzw. Unternehmensform hängt insbesondere von der Haftung, dem Kapitalbedarf, der Organisation, der Publizität und steuerlichen Aspekten ab.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Sowohl die AG wie auch die GmbH sind juristische Personen mit grundsätzlich beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, unterscheiden sich aber in ihrer Struktur und Flexibilität.
Die AG ist stärker kapitalmarktorientiert, erlaubt anonymere Beteiligungen über Aktien, hat strengere Kapitalanforderungen und eignet sich besonders für grössere oder wachstumsorientierte Unternehmen.
Die GmbH ist personalistischer geprägt, die Gesellschafter sind namentlich im Handelsregister ersichtlich, der Eintritt und Austritt ist stärker reglementiert, und sie eignet sich häufig für kleinere und mittlere Unternehmen mit überschaubarem Gesellschafterkreis.
Gerne beraten wir Sie individuell dazu, welche Gesellschaftsform für Ihre Anliegen am besten geeignet ist.
Eine Gründung setzt einen öffentlich beurkundeten Gründungsakt voraus, in dem die Gründer die Statuten beschliessen, die Organe bestellen und das Aktien- bzw. Stammkapital liberieren. Das Kapital ist vorgängig auf ein Sperrkonto einzubezahlen; anschliessend erfolgt die öffentliche Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister, erst mit Eintrag entsteht die Gesellschaft rechtsgültig.
Gerne führen wir Ihre Gründung professionell durch und kümmern uns um alle Schritte inklusive Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.
Ein Aktionärsbindungsvertrag (AG) oder Gesellschaftervertrag (GmbH) ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten, welcher Rechte und Pflichten ergänzend zu den Statuten regelt. Typische Inhalte können sein Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, Konkurrenzverbote, Regelungen zur Nachfolge, zur Bewertung von Anteilen und zur Konfliktlösung.
Im Unterschied zu den Statuten entfaltet der Aktionärsbindungsvertrag nur zwischen den unterzeichnenden Aktionären Wirkung; die vereinbarten Rechte und Pflichten haben keine direkte gesellschaftsrechtliche Relevanz, weshalb Vertragsverletzungen weder straf- noch gesellschaftsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die geschädigte Partei kann nur gegenüber den Mitunterzeichnern Schadenersatz verlangen oder die Erfüllung einfordern – nicht aber gegenüber der Gesellschaft oder dem Verwaltungsrat. Anders als Statuten werden solche Verträge nicht im Handelsregister veröffentlicht und ermöglichen eine feinere, vertrauliche Abstimmung der Beteiligteninteressen.
Wir erstellen solche Verträge gerne individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Voraussetzung ist, dass die Statuten die Möglichkeit einer virtuellen Generalversammlung vorsehen. Der Verwaltungsrat muss sodann in der Einberufung einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bezeichnen (bei nicht börsenkotierten AGs kann ein Verzicht statutarisch vorgesehen werden) und sicherstellen, dass die Identität der Teilnehmer feststeht, Voten unmittelbar übertragen werden, das Diskussions- und Antragsrecht gewährleistet ist sowie Abstimmungen nicht verfälscht werden können. Bei technischen Problemen, welche die ordentliche Weiterführung der Versammlung verunmöglichen, muss die Generalversammlung wiederholt werden. Beschlüsse, welche die Generalversammlung vor dem Auftreten der technischen Probleme gefasst hat, bleiben gültig.
Gerne prüfen wir Ihre Statuten, unterstützen bei Anpassungen und begleiten die rechtssichere Durchführung virtueller Generalversammlungen.
Die Statuten bilden die verfassungsähnliche Grundlage der Gesellschaft und sind für die Gründung zwingend vorgeschrieben – sie müssen öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Sie regeln wesentliche Grunddaten wie Firmenname, Sitz, Unternehmenszweck, Kapitalstruktur sowie die Organisation. Darüber hinaus ermöglichen die Statuten die individuelle Gestaltung von Aktionärs-/Gesellschafterrechten.
Wir gestalten Statuten individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, beurkunden sie und optimieren die Organisationsstruktur für maximale Rechtssicherheit und Flexibilität.

