Gibt es Probleme am Arbeitsplatz? Wir kämpfen für Ihre Rechte.
Ob Kündigung, Lohnforderung oder Mobbingvorwurf – wenn das Arbeitsverhältnis belastet ist oder gar zerbricht, stehen wir an Ihrer Seite. Wir vertreten Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Erfahren, klar und entschlossen.
Kostenloses Erstgespräch
Langjährige Erfahrung
Soforthilfe vom Anwalt
Über 15'500 Fälle abgewickelt

Wir lassen Sie nicht allein. Wir schaffen Klarheit im Arbeitsrecht.
Ein Konflikt am Arbeitsplatz kann verunsichern, emotional belasten und existenzielle Folgen haben. Gleichzeitig sind die rechtlichen Regeln komplex – besonders bei Kündigungsschutz, Lohnfragen oder Arbeitszeugnissen. In solchen Momenten ist es wichtig, nicht auf sich allein gestellt zu sein.
Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten – mit juristischer Erfahrung, Verständnis und dem Ziel, Ihre Rechte durchzusetzen. Ob Sie sich als Arbeitnehmerin gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren wollen – oder als Arbeitgeber rechtssicher handeln möchten: Wir sind für Sie da.
Lorem Ipsum
Arbeitszeugnis kontrollieren und verhandeln
Beratung vor fristloser Kündigung
Kündigungen überprüfen
Boni und variable Lohnbestandteile einfordern
Sperrfristen bei Krankheit oder Unfall
Abgangsentschädigung und Aufhebungsvereinbarung verhandeln
Weisungen überprüfen
Dabei können wir helfen
Kündigungsschutz
Anfechtung missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigungen.
Zeugnisse
Korrektur und Durchsetzung wohlwollender Arbeitszeugnisse.
Lohn- und Sozialversicherungsfragen
Ausstände, Ferien, Überstunden, Sozialabzüge.
Arbeitsverträge & Reglemente
Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung.
Fristlose Kündigungen
Beratung und Prozessführung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite.
Arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
Lorem Ipsum
Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Lorem Ipsum
Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gericht
Lorem Ipsum
So gehen Sie vor.
Kostenlose Erstberatung anfordern
Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.
Fall schildern
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Beraten lassen
Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
Kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.
Häufig gestellte Fragen und Antworten.
Hier geben wir Antworten auf oft gestellte Fragen zu Arbeitsrecht.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die Kündigungsfreiheit sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass ein Arbeitsverhältnis auch ohne Grund gekündigt werden kann.
Zu Unrecht erfolgt eine Kündigung, wenn sie missbräuchlich ist oder während Sperrfristen erfolgt. Eine Kündigung kann aus den unterschiedlichsten Gründen missbräuchlich sein.
Ist eine Kündigung missbräuchlich bleibt sie in der Regel wirksam, es besteht aber ein Anspruch auf Entschädigung bis max. sechs Monatslöhne. Eine Kündigung zur Unzeit ist grundsätzlich nichtig.
Auf ein Arbeitszeugnis besteht stets ein Anspruch; es muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert werden und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Aussagen über Dinge, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, sind unzulässig.
Erfüllt ein Arbeitszeugnis diese Anforderungen nicht besteht die Möglichkeit eine einvernehmliche Korrektur zu erreichen. Ansonsten kann dieser Anspruch vor Gericht geltend gemacht werden.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist für die Wirksamkeit einer Kündigung keine Voraussetzung.
Die kündigende Partei muss jedoch auf Verlangen hin den Grund schriftlich mitteilen.
Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen die Gesundheit und Persönlichkeit der Mitarbeitenden schützen, wozu auch der Schutz vor Mobbing gehört.
Arbeitgeber sollten derartige Vorwürfe ernst nehmen, rasch abklären, Gespräche führen, dokumentieren und geeignete Massnahmen ergreifen.
Mitarbeitende, die sich gemobbt fühlen, sollten Vorfälle sorgfältig dokumentieren, intern melden (z.B. Vorgesetzte, HR) und bei Bedarf rechtliche Beratung einholen.
Wenn der fällige Lohn ausbleibt, sollte der Arbeitgeber sofort informiert werden. Bei einer fehlenden nachvollziehbaren Erklärung sollte grundsätzlich mit einem eingeschriebenem Brief eine angemessene Frist gesetzt und gemahnt werden.
Als nächste Schritte kommt eine Klage auf Zahlung des Lohns, die Arbeitsverweigerung oder eine fristlose Kündigung in Betracht, für die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
Welche dieser Schritte empfehlenswert sind, hängt stark von der konkreten Situation ab.
Ferien sind grundsätzlich in Natur zu beziehen. Sie können also während eines laufenden Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergütungen abgegolten werden. Sie sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren.
Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers so weit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist. Wenigstens zwei Wochen Ferien müssen jedoch zusammenhängen.
Ein eigenmächtiger Ferienbezug stellt in der Regel eine schwerwiegende Verletzung des Arbeitsvertrages dar, der unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt. Ein eigenmächtiger Ferienbezug durch den Arbeitnehmer ist aber gegebenenfalls zulässig, wenn sich der Arbeitgeber trotz ausdrücklicher Aufforderungen weigert, Ferien überhaupt oder in der vom Gesetz geforderten Weise zu gewähren. Der Arbeitnehmer steht sodann aber in der Pflicht den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren, ansonsten er unter Umständen einen Grund für eine zulässige fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber gibt. Hier gilt aber mit Vorsicht vorzugehen, da dieses Vorgehen bei Fehlern schnell in einer fristlosen Kündigung resultieren kann.
Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert einen angemessenen Zeitraum durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen. Wird die Überstundenarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen so hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst. Die Abgeltung von Überstunden kann jedoch zwischen den Parteien schriftlich ausgeschlossen werden.
Soweit es um Überzeitarbeit (Arbeitszeit, die die gesetzliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz überschreitet) geht, ist die vertragliche Wegbedingung der Abgeltung unzulässig.
Bei einer ordentlichen Kündigung sind vor allem die vertragliche und die gesetzliche Kündigungsfrist sowie Sperrfristen und allfällige Kündigungstermine zu beachten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Während bestimmter Zeiten von Krankheit und Unfall besteht ein Kündigungsschutz. In diesen Zeiten ist eine Kündigung nichtig.
Im Krankheits- oder Unfallfall besteht – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Vereinbarung und allfälliger Krankentaggeldversicherung – ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine begrenzte Zeit.
Mitarbeitende haben die Pflicht, Arbeitsunfähigkeiten zu melden. Arbeitnehmer kommt eine Beweispflicht im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten zu. Der Arbeitgeber hat demnach das Recht, ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis zu verlangen.


