Kantonsgericht Luzern korrigiert SUVA-Rente wegen fehlerhafter Berechnung des Valideneinkommens

Die Advokaturgemeinschaft (RA M. Unternährer) hat vor dem Kantonsgericht Luzern ein positives Urteil erstritten. 

Nachdem der Beschwerdeführer im Jahr 2020 einen Unfall mit multiplen Verletzungen erlitt, leistete die Suva zunächst Heil- und Behandlungskosten, sowie anschliessend eine IV-Rente.

Nach der Beschwerde durch RA M. Unternährer stellte das Kantonsgericht Luzern fest, dass die SUVA infolge falscher Berechnung des Valideneinkommens dem Beschwerdeführer eine zu tiefe Rente ausbezahlt hatte. Diese Rente hat das Kantonsgericht mit seinem Urteil 5V 24 322 vom 30.01.2026 zugunsten des Beschwerdeführers nach oben korrigiert.

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