Erfolg vor Versicherungsgericht Aargau: SUVA muss neutrales Gutachten einholen

Die Advokaturgemeinschaft (RA Marco Unternährer) hat vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau ein positives Urteil erstritten. Folgender Sachverhalt lag dabei vor:

Aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsunfallereignisses im Ausland zog sich unser Klient einen erheblichen Zahnschaden zu. Der SUVA-Arzt behauptete, sein Zahnschaden sei nicht auf dieses Unfallereignis zurückzuführen – trotz gegenteiliger zahnärztlicher Berichte des Zahnarztes unseres Klienten.

Das Gericht führte in seinem Urteil (VBE.2025.573) vom 17.08.2026 aus, dass aufgrund der gegenteiligen zahnärztlichen Berichte zumindest geringe Zweifel an der Beurteilung des SUVA-Arztes bestehen. Die Angelegenheit wurde an die SUVA zur Einholung eines neutralen zahnärztlichen Gutachtens zurückgewiesen.

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