Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?
Wir setzen uns ein, bevor es zu spät ist.

Zu schnell gefahren, unter Alkoholeinfluss kontrolliert oder einen Strafbefehl erhalten? Wenn es um den Führerausweis geht, ist schnelles und entschlossenes Handeln entscheidend. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein – mit Erfahrung, Fachwissen und klarem Blick.

Kostenloses Erstgespräch

Langjährige Erfahrung

Soforthilfe vom Anwalt

Über 15'500 Fälle abgewickelt

Anwalt und Assistentin unterhalten sich im Treppenhaus.
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Rechte

Wir urteilen nicht. Wir verteidigen.

Ein Verfahren im Strassenverkehrsrecht kann tiefgreifende Folgen haben: Ein Führerausweisentzug gefährdet oft nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch den beruflichen Alltag. Viele Betroffene erhalten plötzlich einen Strafbefehl oder Post vom Strassenverkehrsamt – und wissen nicht, was zu tun ist.

Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt – sachlich und konsequent.

Im Strassenverkehrsrecht laufen oft mehrere Fristen parallel.
Diese kritischen Schritte dürfen Sie nicht verpassen:

Sofortmassnahmen der Polizei prüfen

Polizei/Staatsanwaltschaft kontrollieren

Fahrverbot und Führerausweisentzug anfechten

Administrativverfahren aktiv beeinflussen

Strafbefehl oder Bussenentscheid anfechten

Expertise

Dabei können wir helfen

Strafbefehl

Prüfung und Einsprache gegen unverhältnismässige oder falsche Strafbefehle.

Führerausweisentzug

Vertretung im Administrativverfahren beim Strassenverkehrsamt.

Fahren unter Alkohol, Medikamenten oder Drogen

Einschätzung von medizinisch-psychologischen Abklärungen, Verteidigung im Strafverfahren.

Geschwindigkeitsdelikte

Raserdelikt, grobe Verkehrsregelverletzung, einfache Übertretung.

Gerichtliche Vertretung

Vertretung vor Strafverfolgungsbehörden, Strassenverkehrsamt und Gerichten.

Ablauf

So gehen Sie vor.

1

Kostenlose Erstberatung anfordern

Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Sie in den kommenden Werktagen kontaktieren, um Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen.

2

Fall schildern

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten. Ihre Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3

Beraten lassen

Starten Sie die Zusammenarbeit mit dem Anwalt Ihrer Wahl im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.

Kontakt

Kostenlosen Rückruf anfordern.

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück, damit wir Ihren Fall besprechen können.

Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgelaufen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Häufig gestellte Fragen und Antworten.

Hier geben wir Antworten auf oft gefragte Fragen zu Strafbefehlen.

Was bedeutet der Strafbefehl, den ich erhalten habe – und kann ich Einsprache erheben?

Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Sie wegen einer Verkehrsstraftat verurteilen will. Wird dagegen nicht innert 10 Tagen schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Einsprache erhoben, wird der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt. Es treten sodann auch die festgelegten Rechtsfolgen ein.

Gerne unterstützen wir Sie bei einer Einsprache.

Welche Fristen sind zu beachten?

Gegen einen Strafbefehl muss innert 10 Tagen Einsprache erhoben werden.

Ansonsten gibt es noch weitere Fristen, welche durch Behörden angesetzt werden können, bspw. für eine Stellungnahme. Wichtig ist, dass auch solche Fristen termingerecht eingehalten werden.

Werden Fristen angesetzt, muss dies von der zuständigen Behörde in der Korrespondenz aufgeführt werden.

Muss ich den Führerausweis wirklich abgeben – und für wie lange?

Ob der Führerausweis abgegeben werden muss und wie lange wird in der Verfügung der Strassenverkehrsbehörde geregelt und hängt von der Einstufung der Widerhandlung sowie den Vorakten ab.

Kann ich den Zeitpunkt der Abgabe frei wählen?

Sofern der Ausweis nicht bereits direkt eingezogen wurde, wird der Zeitpunkt der Abgabe grundsätzlich durch die Verfügung der Strassenverkehrsbehörde festgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abgabezeitpunkt gewählt oder verschoben werden.

Gerne beraten wir Sie bei diesbezüglichen Anliegen und dem Stellen eines solchen Gesuches.

Wann wird meine Fahreignung überprüft – und was passiert danach?

Eine Fahreignungsprüfung wird insbesondere bei schweren Delikten, Raserdelikten, wiederholten groben Verstössen, Alkohol/Drogen oder Zweifeln an der persönlichen oder gesundheitlichen Eignung angeordnet. Ebenso wird eine Fahreignungsabklärung durchgeführt, wenn die praktische Prüfung dreimal nicht bestanden wurde.

Fällt die Abklärung positiv aus, kann der Führerausweis (oft mit Auflagen) wiedererhalten werden; bei negativem Ergebnis oder Verweigerung kann der Ausweis für längere Zeit oder unbefristet entzogen werden, bis eine erneute Abklärung ein positives Resultat zeigt.

Was gilt bei einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Raserdelikt?

Bei einer massiven Überschreitung stuft die Behörde die Widerhandlung in der Regel als grob oder als Raserdelikt ein. Bei einer groben Widerhandlung drohen strafrechtlich Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sowie mindestens drei Monate Entzug des Führerscheins beim ersten Mal. Raserdelikte ziehen in der Regel Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren sowie lange Führerausweisentzüge nach sich.