Urteil des Kantonsgericht Luzern (5V 24 253) vom 03.07.2025 betreffend Nichteintretensentscheid

Die Advokaturgemeinschaft EUV, vertreten durch Rechtsanwalt M. Unternährer, hat vor dem Kantonsgericht Luzern ein positives Urteil im Zusammenhang mit einem Nichteintretensentscheid einer Klientin auf ein neues IV-Gesuch in Folge Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes erstritten.

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