
Die Advokaturgemeinschaft EUV, vertreten durch Rechtsanwalt M. Unternährer, hat vor dem Kantonsgericht Luzern ein positives Urteil im Zusammenhang mit einem Nichteintretensentscheid einer Klientin auf ein neues IV-Gesuch in Folge Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes erstritten.