
Die Advokaturgemeinschaft (RA M. Unternährer) hat vor dem Kantonsgericht Luzern ein positives Urteil erstritten, es hat entschieden, dass das von Seiten der IV-Stelle eingeholte psychiatrische Gutachten (Gutachter Dr. med. C. Fricke) ungenügend sei, weil es von wahrheitswidrigen Tatsachen ausging. Zudem wurde der somatische Teil (Diabetes) bezüglich der Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ebenfalls von Seiten der IV medizinisch nicht geklärt. Die IV wird vom Gericht verpflichtet, ein polydisziplinäres Gutachten einzuholen.