Falscher Leistungsentscheid der Suva | Urteil VB 25/003 des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden vom 16.07.2025

Der Beschwerdeführer erlitt bei einem Arbeitsunfall im Jahre 1989 schwerwiegende Verletzungen an der Schulter mit Ausstrahlung in Nacken, Kopf und Arme.  

In den Folgejahren traten immer wieder Rückfälle auf, wobei die SUVA jeweils ihrer Leistungspflicht bezüglich Heilkosten und Taggeldleistungen nachkam. Im Jahre 2022 sprach die SUVA dem Beschwerdeführer zusätzlich eine 16 %ige IV-Rente zu, welche im Jahr 2024 durch die SUVA auf 20 % erhöht wurde, jedoch ohne Ausrichtung einer Integritätsentschädigung.

Gleichzeitig wurden die Heilkosten sowie Taggelder eingestellt, da weitere Behandlungen keine wesentlichen Verbesserungen ermöglichten. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer Einsprache, welche die SUVA abwies. Die anschliessende Beschwerde beim Verwaltungsgericht forderte eine höhere IV-Rente, eine Integritätsentschädigung sowie das Aufrechterhalten der Heilkosten und UV-Taggelder.

Mit der Beschwerde der Advokaturgemeinschaft (RA V. Estermann) konnte vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden, dass der Einspracheentscheid der SUVA aufgehoben wurde. 

Das Gericht stellte fest, dass die medizinischen Abklärungen unvollständig waren, zentrale Beschwerden nicht berücksichtigt wurden und die Berechnung des Invaliditätsgrades die tatsächlichen funktionellen Einschränkungen – vergleichbar mit einer faktischen Einhändigkeit – erheblich unterschätzte. Die SUVA muss den Fall nun neu beurteilen und weitere unabhängige medizinische Gutachten einholen. 

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, sich gegen falsche Leistungsentscheide zu wehren und auf eine vollständige, neutrale medizinische Abklärung zu bestehen. 

Kontaktieren Sie bei diesbezüglichen Fragestellungen die spezialisierten Rechtsanwälte der Advokaturgemeinschaft.

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