Unfall

Wenn Sie Opfer eines Unfalles geworden sind, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Unfallversicherung und machen die Ihnen zustehenden Ansprüche für Sie geltend. 

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, verfügen Sie über eine obligatorische Unfallversicherung, welche unterschiedliche Leistungen bei Unfällen oder Berufskrankheiten gewährt, unter anderem:

  • Heilbehandlungskosten (Operationen, Therapien etc.)
  • Kostenersatz für Hilfsmittel
  • Unfalltaggelder 
  • Integritätsentschädigung
  • Invalidenrente

Wir sind als Rechtsanwälte in den folgenden Kategorien als Spezialisten für Sie tätig:

  • Verkehrsunfälle
  • Arbeitsunfälle
  • Sportunfälle 
  • Unfälle im Zug-, Schiff- oder Flugverkehr
  • Unfälle im Zusammenhang mit Strom- und Gasleitungen sowie mit radioaktiven Stoffen und Anlagen 
  • Unfälle durch Tiere verursacht (Bspw. Katzenbiss, Hundebiss)
  • Unfälle infolge eines Mangels an einem Werk (Gebäude, Strasse, etc.)
  • Sonstige Unfälle im Alltag (Bspw. ein Zeckenbiss)

Die Advokaturgemeinschaft vertritt ausschliesslich betroffene Personen und hat eine Zusammenarbeit mit Versicherungen stets abgelehnt. Dies erlaubt es uns, mit aller Konsequenz und ohne Kompromisse gegen die grossen Versicherungsgesellschaften vorzugehen und die Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Interessen unserer Klientinnen und Klienten unabhängig zu vertreten.

Kostenloses Erstgespräch

An einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen vorzutragen.