Haftpflichtrecht

Wenn Ihnen jemand widerrechtlich oder in Verletzung einer Sorgfaltspflicht einen körperlichen oder finanziellen Schaden zugefügt hat, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen und machen für Sie Schadenersatz und/oder Genugtuungsforderungen geltend.

Sind Sie von einem solchen Sachverhalt betroffen, steht Ihnen neben Leistungen der Sozialversicherungen (oftmals Unfall- und/oder Invalidenversicherung) eine Schadenersatz- und/oder Genugtuungsforderung gegenüber einer Drittperson, einem Unternehmen oder einer Versicherung zu.

Wir berechnen und fordern für Sie den erlittenen finanziellen Schaden ein. Ein Schaden können Sie insbesondere in den folgenden Bereichen erlitten haben:

  • Kosten für medizinische Behandlungen oder Therapien
  • Sachschaden
  • Sie erleiden eine Lohneinbusse (Erwerbsausfall)
  • Sie können aufgrund des Ereignisses nicht mehr alle Haushaltsarbeiten ausführen (Haushaltsschaden)
  • Aufgrund des Ereignisses sind Sie auf die Betreuung einer Drittperson angewiesen (Betreuungsschaden)
  • Es steht Ihnen eine Genugtuung zu
  • Sie sind auf eine umfassende Pflege angewiesen oder müssen z.B. frühzeitig in ein Pflegeheim eintreten (Pflegeschaden)
  • Sie können weniger AHV oder Pensionskasse einzahlen (Rentenschaden)

Wir sind als Rechtsanwälte in den folgenden Kategorien als Spezialisten für Sie tätig:

  • Verkehrsunfälle (Unfälle im Auto, Bus, Tram oder Zug)
  • Selbstunfälle im Strassenverkehr (Betriebsgefahr)
  • Arbeitsunfälle (Haftung ihres Arbeitgebers)
  • Körperverletzungen
  • Fehlbehandlungen von Ärztinnen und Ärzten
  • Unfälle im Zug-, Schiff- oder Flugverkehr
  • Unfälle im Zusammenhang mit Strom- und Gasleitungen sowie mit radioaktiven Stoffen und Anlagen
  • Unfälle durch Tiere verursacht (Bspw. Katzenbiss, Hundebiss)
  • Unfälle infolge eines Mangels an einem Werk (mangelhaftes Gebäude, Strassen etc.)
  • Unerlaubte Handlungen von Privatpersonen oder Unternehmungen
  • Haftung bei fehlerhaften Produkten
  • Haftung bei einer unsorgfältigen Ausführung eines Auftrags (Bspw.: Fehler von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Fehler in der Steuerberatung oder von Treuhänderinnen oder Treuhändern)

Die Advokaturgemeinschaft vertritt ausschliesslich betroffene Personen und hat eine Zusammenarbeit mit Versicherungen stets abgelehnt. Dies erlaubt es uns, mit aller Konsequenz und ohne Kompromisse gegen die grossen Versicherungsgesellschaften vorzugehen und die Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Interessen unserer Klientinnen und Klienten unabhängig zu vertreten.

Kostenloses Erstgespräch

An einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen vorzutragen.